Büro für leichte Sprache

leichte Sprache
leichte Sprache

Büro für leichte Sprache

Ab Mitte 2025 ist digitale Barrierefreiheit für Webseiten Pflicht. Wenn Sie also zum Beispiel einen Online-Handel betreiben, auf Ihrer Webseite ein Kontaktformular zur Verfügung stellen oder Terminbuchungen ermöglichen, dann müssen diese elektronischen Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zugänglich sein.

Barrierefreie Zugänglichkeit bedeutet, dass Ihre Webseite auch von Menschen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen genutzt werden kann. Dafür brauchen Sie unter anderem leicht verständliche Inhalte, eine sinnvolle Gliederung und ein gutes Design. Stellen Sie sicher, dass Ihre Webseite mit assistierender Technologie wie einem Screenreader kompatibel ist. Einzelheiten finden Sie in verschiedenen Gesetzen, die wir für Sie auf unserer Internetseite gesammelt haben: Scannen Sie einfach den QR-Code!

Das Büro für Leichte Sprache Köln informiert Sie gerne über Barrierefreiheit und Inklusion. Wir bieten u.a.

• die Übertragung schwerer Texte in Leichte und Einfache Sprache
• die Erstellung barrierefreier Inhalte für Webseiten • Workshops zum Erlernen der Leichten und Einfachen Sprache
• Informationen zur Barrierefreiheit

Kontaktieren Sie uns: Lisi GmbH Textwerkstatt Köln Büro für Leichte Sprache Robert-Heuser-Str. 15 · 50968 Köln Telefon: 0221 56073702 E-Mail: info@lisi.koeln Web: leichte-sprache-koeln.de

Wissen Sie, dass Ihre Webseite ab Mitte 2025 barrierefrei zugänglich sein muss, wenn Sie elektronische Dienstleistungen anbieten? Digitale Barrierefreiheit hilft im Übrigen nicht nur Menschen mit Beeinträchtigungen. Sie machen damit Ihre Webseite für alle Menschen besser nutzbar! 

Hier geht es zur Website Büro für leichte Sprache